FAQ - Häufig gestellte Fragen

Alle Antworten zu Schweizer Steuern

35+ Antworten auf die häufigsten Fragen zu Steuererklärung, Steuerberechnung, Abzügen, Fristen und mehr. Ihr umfassender FAQ-Guide 2025.

Beliebte Suchen:
35+
Fragen beantwortet
7
Themen abgedeckt
2025
Aktuell für Steuerjahr

1 Allgemeine Steuerfragen

Wie viel Steuern zahle ich in der Schweiz?

Die Steuerlast in der Schweiz hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrem Wohnort. Im Durchschnitt liegt die Gesamtsteuerbelastung bei 11-13% des Bruttolohns für mittlere Einkommen, kann aber je nach Kanton zwischen 7% (Zug) und 20% (Genf) variieren. Sie zahlen Bundessteuer (einheitlich für ganze Schweiz), Kantonssteuer und Gemeindesteuer. Nutzen Sie unseren Steuerrechner für eine exakte Berechnung.

Welcher Kanton hat die niedrigsten Steuern?

Zug ist der steuergünstigste Kanton der Schweiz mit einer durchschnittlichen Gesamtsteuerbelastung von nur 7.6% für mittlere Einkommen. Weitere günstige Kantone sind Schwyz (8.9%), Nidwalden (9.2%), Obwalden (9.4%) und Appenzell Innerrhoden (9.5%). Die Unterschiede können erheblich sein: Bei CHF 100'000 Einkommen sparen Sie in Zug gegenüber Genf bis zu CHF 10'000 pro Jahr.

Welcher Kanton hat die höchsten Steuern?

Genf hat die höchste Steuerbelastung in der Schweiz mit durchschnittlich 18.1% Gesamtsteuerlast. Weitere teure Kantone sind Waadt (17.2%), Basel-Stadt (16.8%), Neuenburg (16.3%) und Bern (13.2%). Beachten Sie jedoch, dass diese Kantone oft auch höhere Löhne und mehr öffentliche Dienstleistungen bieten.

Was ist der Unterschied zwischen Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer?

Die Schweiz hat ein dreistufiges Steuersystem: (1) Bundessteuer (direkte Bundessteuer): Wird vom Bund erhoben, einheitlich für ganze Schweiz, progressiv von 0-11.5%. (2) Kantonssteuer (Staatssteuer): Jeder Kanton legt eigene Tarife fest. (3) Gemeindesteuer (Kommunalsteuer): Jede Gemeinde bestimmt einen Steuerfuss (Multiplikator), der auf die Kantonssteuer angewendet wird. Alle drei Steuern werden zusammen in einer Steuererklärung abgerechnet.

Wie funktioniert das Steuersystem in der Schweiz?

Das schweizerische Steuersystem basiert auf drei Prinzipien: (1) Föderalismus: Bund, Kantone und Gemeinden erheben eigene Steuern. (2) Progression: Höhere Einkommen zahlen prozentual mehr Steuern. (3) Selbstdeklaration: Sie füllen die Steuererklärung selbst aus. Besteuert werden Einkommen (Lohn, Renten, Kapitalerträge) und Vermögen (Bargeld, Wertschriften, Immobilien minus Schulden). Die Steuersätze variieren stark nach Wohnort: von 7% (Zug) bis 20% (Genf).

2 Steuererklärung

Wann muss ich die Steuererklärung einreichen?

Die Frist für die ordentliche Steuererklärung ist in den meisten Kantonen der 31. März des Folgejahres. Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 ist die Frist der 31. März 2025. Sie können eine Fristverlängerung beantragen (meist bis Ende September, bei komplexen Fällen bis November/Dezember). Versäumte Fristen führen zu Mahngebühren (CHF 50-200) und im Extremfall zu einer Ermessensveranlagung.

Wie fülle ich die Steuererklärung aus?

Befolgen Sie diese Schritte: (1) Einnahmen deklarieren: Lohnausweis, Renten, Kapitalerträge. (2) Vermögen auflisten: Bankkonten, Wertschriften, Immobilien. (3) Schulden abziehen: Hypotheken, Privatkredite. (4) Abzüge geltend machen: Säule 3a, Krankenkasse, Berufskosten, Kinder. (5) Online einreichen: Die meisten Kantone bieten elektronische Steuererklärungen an (eTax). Bewahren Sie alle Belege 10 Jahre auf.

Kann ich die Steuererklärung online ausfüllen?

Ja, alle 26 Kantone bieten elektronische Steuererklärungen an. Die meisten nutzen das System "eTax" der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Vorteile: Automatische Berechnungen, Plausibilitätsprüfungen, direkte Übermittlung ans Steueramt, schnellere Veranlagung. Sie benötigen eine digitale Signatur oder Login-Zugangsdaten von Ihrem Kanton. Die elektronische Einreichung ist kostenlos.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Bei verspäteter Einreichung drohen folgende Konsequenzen: (1) Mahngebühr: CHF 50-200 pro Mahnung (meist 2-3 Mahnungen). (2) Verzugszins: 0.5-1% pro Monat auf ausstehende Steuerschuld. (3) Ermessensveranlagung: Wenn Sie die Steuererklärung gar nicht einreichen, schätzt das Steueramt Ihr Einkommen (meist zu Ihrem Nachteil). (4) Strafverfahren: Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung drohen Bussen bis 300% der hinterzogenen Steuer. Beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung!

Muss ich als Quellensteuer-Pflichtiger eine Steuererklärung ausfüllen?

Normalerweise nein. Ausländer mit Ausweis B/L ohne Niederlassungsbewilligung (C) zahlen Quellensteuer direkt vom Lohn. ABER: Sie müssen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, wenn: (1) Ihr Bruttoeinkommen CHF 120'000 übersteigt. (2) Sie Nebeneinkommen haben (z.B. Vermietung, Selbstständigkeit). (3) Sie Immobilien in der Schweiz besitzen. (4) Ihr Ehepartner nicht quellensteuerpflichtig ist. Dies kann sich lohnen, da Sie Abzüge (Säule 3a, Krankenkasse) geltend machen können.

3 Steuerabzüge & Freibeträge

Welche Abzüge kann ich von der Steuer abziehen?

Die wichtigsten Steuerabzüge: (1) Säule 3a: CHF 7'056 (mit Pensionskasse) oder CHF 35'280 (ohne). (2) Säule 2 Einkauf: Freiwillige Einkäufe voll abzugsfähig. (3) Krankenkassenprämien: Effektive Kosten (Grund- und Zusatzversicherung). (4) Berufskosten: Fahrtkosten, Weiterbildung, Arbeitsmittel (Pauschal CHF 3'000-5'000 oder effektiv). (5) Kinderabzüge: CHF 9'000-10'000 pro Kind. (6) Schuldzinsen: Hypothekarzinsen voll abzugsfähig. (7) Unterhalt/Alimente: Bei Scheidung/Trennung. (8) Spenden: Bis 20% des Nettoeinkommens.

Wie viel kann ich mit der Säule 3a sparen?

Die Säule 3a ist der effektivste Steuerabzug in der Schweiz. Sie können jährlich CHF 7'056 (Erwerbstätige mit 2. Säule) oder CHF 35'280 (Selbstständige ohne 2. Säule) einzahlen. Steuerersparnis bei CHF 7'056 Einzahlung: Zürich: CHF 1'800, Bern: CHF 2'100, Genf: CHF 2'500, Zug: CHF 1'200. Bei Ehepaaren mit zwei Säule-3a-Konten verdoppelt sich die Ersparnis. Über 30 Jahre sparen Sie CHF 50'000-75'000 an Steuern.

Sind Krankenkassenprämien steuerlich abzugsfähig?

Ja, Krankenkassenprämien sind vollständig abzugsfähig – sowohl Grundversicherung als auch Zusatzversicherungen (Halbprivat, Privat, Zahnversicherung, etc.). Sie müssen die effektiv bezahlten Prämien belegen (Jahresabrechnung der Krankenkasse). Achtung: Einige Kantone haben Höchstgrenzen für den Abzug (z.B. Genf: CHF 3'200 für Ledige). Bewahren Sie alle Prämienrechnungen auf.

Kann ich Berufskosten abziehen?

Ja, Sie haben zwei Optionen: (1) Pauschalabzug: CHF 3'000-5'000 je nach Kanton (wird automatisch gewährt). (2) Effektiver Abzug: Wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind. Abzugsfähig sind: Fahrtkosten (Arbeitsweg mit ÖV oder Auto), Auswärtige Verpflegung (bei >60 Min. Arbeitsweg), Weiterbildungskosten (beruflich erforderlich), Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur), Heimarbeitsplatz (anteilige Kosten). Wählen Sie die Option mit höherem Abzug.

Gibt es einen Vermögenssteuerfreibetrag?

Ja, die meisten Kantone gewähren Vermögenssteuerfreibeträge: Zürich: CHF 38'000 (ledig), CHF 76'000 (verheiratet) + CHF 15'000 pro Kind. Bern: CHF 100'000 (ledig), CHF 200'000 (verheiratet). Luzern: CHF 50'000 (ledig), CHF 100'000 (verheiratet). Genf: CHF 0 (kein Freibetrag). Die Freibeträge variieren stark nach Kanton. Vermögen unterhalb dieser Grenze ist steuerfrei.

Kann ich Spenden von der Steuer abziehen?

Ja, Spenden an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abzugsfähig bis zu 20% des Nettoeinkommens (Bund) bzw. 10-20% je nach Kanton. Voraussetzungen: (1) Die Organisation muss im Kanton als gemeinnützig anerkannt sein. (2) Sie benötigen eine Spendenbescheinigung. (3) Mindestbetrag: Oft CHF 100. Abzugsfähig sind Spenden an: Hilfswerke, Kirchen, Kulturinstitutionen, Bildungseinrichtungen, Umweltorganisationen. Politische Parteien sind NICHT abzugsfähig (ausser in einigen Kantonen).

4 Kantonale Unterschiede

Wie unterscheiden sich die Steuersätze zwischen den Kantonen?

Die Steuerunterschiede zwischen Kantonen sind enorm. Bei CHF 100'000 Einkommen (ledig): Zug: CHF 7'600 (7.6%), Schwyz: CHF 8'900 (8.9%), Zürich: CHF 11'800 (11.8%), Bern: CHF 13'200 (13.2%), Waadt: CHF 17'200 (17.2%), Genf: CHF 18'100 (18.1%). Das ist eine Differenz von CHF 10'500/Jahr zwischen Zug und Genf! Die Unterschiede entstehen durch verschiedene kantonale Tarife und Gemeindesteuerfüsse.

Lohnt sich ein Umzug in einen anderen Kanton?

Das hängt von mehreren Faktoren ab: (1) Steuerdifferenz: Berechnen Sie Ihre konkrete Ersparnis mit unserem Steuerrechner. (2) Lebenshaltungskosten: Zug hat niedrige Steuern, aber hohe Mieten. (3) Arbeitsweg: Längere Pendelzeiten kosten Geld und Zeit. (4) Lebensqualität: Schulen, Infrastruktur, Freizeitangebote. Faustregel: Ein Umzug lohnt sich ab ca. CHF 5'000/Jahr Steuerersparnis bei gleichbleibenden anderen Kosten. Berücksichtigen Sie auch Umzugskosten (CHF 5'000-15'000) und Eingewöhnung.

Was ist der Steuerfuss (Gemeindesteuerfuss)?

Der Steuerfuss ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde auf die Kantonssteuer anwendet. Er wird in Prozent ausgedrückt. Beispiel Kanton Zürich: Kantonssteuer beträgt CHF 7'560. Gemeinde A hat Steuerfuss 100%: Gemeindesteuer = CHF 7'560. Gemeinde B hat Steuerfuss 120%: Gemeindesteuer = CHF 9'072. Der Steuerfuss variiert zwischen 50% (günstige Gemeinden in Zug/Schwyz) und 160% (teure Gemeinden in Genf/Waadt). Ein niedriger Steuerfuss bedeutet tiefere Steuern.

Welche Kantone haben keine Vermögenssteuer?

Alle 26 Schweizer Kantone erheben eine Vermögenssteuer – es gibt keinen Kanton ohne Vermögenssteuer. ABER: Die Sätze und Freibeträge variieren stark. Niedrige Vermögenssteuer: Zug (0.1-0.4‰), Schwyz (0.2-0.5‰), Nidwalden (0.3-0.6‰). Hohe Vermögenssteuer: Genf (0.8-1.2‰), Waadt (0.7-1.0‰), Neuenburg (0.9-1.3‰). Zum Vergleich: Bei CHF 1 Mio. Vermögen zahlen Sie in Zug CHF 1'000, in Genf CHF 3'000 Vermögenssteuer.

5 Vermögenssteuer

Wie wird die Vermögenssteuer berechnet?

Die Vermögenssteuer wird auf Ihr Nettovermögen erhoben: (1) Vermögen berechnen: Alle Vermögenswerte (Bargeld, Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Lebensversicherungen, Autos) addieren. (2) Schulden abziehen: Hypotheken, Privatkredite, Steuerschulden. (3) Freibetrag abziehen: Je nach Kanton CHF 0-200'000. (4) Steuersatz anwenden: Progressiv, meist 0.1-1.5‰ (Promille = 0.1%). Die Vermögenssteuer ist nur kantonal/kommunal, der Bund erhebt keine Vermögenssteuer.

Ab welchem Vermögen muss ich Vermögenssteuer zahlen?

Das hängt vom Freibetrag Ihres Kantons ab: Zürich: Ab CHF 38'000 (ledig), CHF 76'000 (verheiratet). Bern: Ab CHF 100'000 (ledig), CHF 200'000 (verheiratet). Luzern: Ab CHF 50'000 (ledig), CHF 100'000 (verheiratet). Genf: Ab CHF 1 (kein Freibetrag). Aargau: Ab CHF 50'000 (ledig), CHF 100'000 (verheiratet). Zug: Ab CHF 100'000 (ledig), CHF 200'000 (verheiratet). Vermögen unterhalb dieser Schwelle ist vermögenssteuerfrei.

Muss ich meine Säule 3a als Vermögen deklarieren?

NEIN. Gebundene Vorsorge (Säule 3a) und Pensionskassenguthaben (Säule 2) sind während der Erwerbsphase NICHT vermögenssteuerpflichtig. Sie deklarieren diese nur in der Steuererklärung zur Information, aber zahlen keine Vermögenssteuer darauf. Erst bei Bezug (Pensionierung, Auswanderung, Wohneigentum) wird eine einmalige Kapitalsteuer fällig (5-10% je nach Kanton). Freie Vorsorge (Säule 3b) und normale Sparkonten sind vermögenssteuerpflichtig.

Wie wird Immobilienbesitz versteuert?

Immobilien werden zweifach besteuert: (1) Einkommenssteuer: Eigenmietwert wird als Einkommen versteuert (fiktive Miete, die Sie sich selbst zahlen). Davon abziehen können Sie: Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten (effektiv oder 10-20% Pauschal). (2) Vermögenssteuer: Auf den Verkehrswert der Liegenschaft (Schätzwert des Kantons, meist 70-90% des Marktwerts) minus Hypothek. Bei Verkauf: Grundstückgewinnsteuer (kantonal, 20-40% des Gewinns, je nach Besitzdauer).

6 Quellensteuer

Was ist die Quellensteuer?

Quellensteuer ist ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Bruttolohn ab und überweist sie ans Steueramt. Wer ist betroffen? Ausländer mit Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) oder L (Kurzaufenthalt), ausser: Ehegatten von Schweizern/Niedergelassenen. Die Quellensteuertarife sind nach Einkommen, Zivilstand und Anzahl Kinder gestaffelt. Vorteil: Keine Steuererklärung nötig. Nachteil: Keine individuellen Abzüge.

Kann ich die Quellensteuer zurückfordern?

Ja, durch nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Dies ist PFLICHT, wenn: (1) Bruttoeinkommen > CHF 120'000. (2) Nebeneinkommen vorhanden (Vermietung, Selbstständigkeit). (3) Immobilienbesitz in der Schweiz. (4) Ehepartner nicht quellensteuerpflichtig. Es kann auch freiwillig beantragt werden bei: Hohen Abzügen (Säule 3a, Krankenkasse, Berufskosten), Kindern, hohen Schuldzinsen. Frist: 31. März des Folgejahres. Bei NOV können Sie oft CHF 2'000-10'000 zurückfordern.

Wie hoch ist die Quellensteuer in der Schweiz?

Die Quellensteuersätze variieren nach Kanton, Einkommen und Familiensituation. Beispiele für CHF 100'000 Bruttolohn (ledig, Tarif A): Zürich: 18.5%, Bern: 20.2%, Genf: 24.8%, Zug: 12.4%, Waadt: 23.1%, Tessin: 19.7%. Bei Verheirateten (Tarif B/C) oder Kindern (Tarif C/D/E/F) sind die Sätze niedriger. Die Quellensteuer ist tendenziell höher als die ordentliche Besteuerung, da pauschale Abzüge verwendet werden.

7 Selbstständige & Unternehmen

Wie werden Selbstständige besteuert?

Selbstständige zahlen Steuern auf ihrem Geschäftsgewinn: (1) Einkommenssteuer: Auf Geschäftsgewinn (Umsatz minus Geschäftsaufwand). (2) Vermögenssteuer: Auf Geschäftsvermögen. (3) AHV/IV/EO: 10.1% auf Nettoerwerbseinkommen (Selbstständige zahlen ganze AHV selbst, nicht 50/50 mit Arbeitgeber). Abzüge: Geschäftsaufwand (Miete, Material, Marketing), Säule 3a bis CHF 35'280 (ohne 2. Säule), Verlustverrechnung (7 Jahre rückwärts/vorwärts). Sie müssen eine Jahresrechnung (Erfolgsrechnung, Bilanz) einreichen.

Gibt es einen Freibetrag für kleine Einkommen?

Nicht direkt, aber faktisch zahlen Sie bei kleinen Einkommen keine Steuern: Bundessteuer: Ab ca. CHF 17'800 (ledig) bzw. CHF 30'800 (verheiratet) beginnt die Steuerpflicht. Kantonssteuern: Meist ab CHF 10'000-20'000 je nach Kanton. Durch Abzüge (CHF 10'000-15'000 Sozialabzüge + Berufskosten + Versicherungen) haben Sie de facto einen "Freibetrag" von CHF 25'000-35'000. Unterhalb dieser Schwelle zahlen die meisten Personen keine Einkommenssteuern (ausser evtl. geringe Gemeindesteuer).

8 Spezialfälle

Wie werden Kapitalauszahlungen (Pensionskasse, Säule 3a) versteuert?

Kapitalauszahlungen (Säule 2 und 3a) werden einmalig separat besteuert zu einem reduzierten Satz: (1) Separate Besteuerung: Unabhängig vom übrigen Einkommen. (2) Reduzierter Tarif: Meist 5-12% je nach Kanton und Höhe der Auszahlung. (3) Progression: Mehrere Kapitalbezüge im gleichen Jahr werden zusammengezählt (höherer Steuersatz). Optimierung: Staffeln Sie Bezüge über mehrere Jahre (z.B. Säule 3a in Jahr 1, Pensionskasse in Jahr 2), wählen Sie steuergünstigen Wohnsitz für Bezugsjahr (Schwyz, Zug).

Wie werden Aktiengewinne (Kapitalgewinne) besteuert?

Für Privatpersonen sind Kapitalgewinne aus Wertschriften (Aktien, Fonds, ETFs) STEUERFREI – sofern Sie als "private Vermögensverwaltung" gelten. Kriterien: Keine häufigen Transaktionen (< 50 pro Jahr), Haltedauer > 6 Monate, kein Fremdkapital (Kredite), Kapitalgewinne < 50% des Einkommens. Wenn Sie als "gewerbsmässiger Wertschriftenhändler" gelten, sind Gewinne voll einkommenssteuerpflichtig. Dividenden und Zinsen sind IMMER steuerpflichtig als Einkommen.

Muss ich bei Erbschaft oder Schenkung Steuern zahlen?

Das hängt vom Kanton ab. Die meisten Kantone erheben keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen (Kinder) und Ehepartner. Erbschaftssteuer für andere Verwandte/Dritte: Schwyz/Obwalden/Luzern: Keine Erbschaftssteuer (ausser Dritte). Zürich: 0% für Ehegatten/Kinder, 2-36% für Geschwister/Dritte. Genf: 0% für Ehegatten/Kinder, 7-55% für Geschwister/Dritte. Waadt/Neuenburg: 3-50% je nach Verwandtschaftsgrad. Steuerfrei sind überall: Ehepartner, eingetragene Partner, direkte Nachkommen.

Wie werden Grenzgänger besteuert?

Grenzgänger (wohnen im Ausland, arbeiten in der Schweiz) unterliegen besonderen Regeln: Deutschland: Quellensteuer 4.5% in der Schweiz + Restwert in Deutschland (Doppelbesteuerungsabkommen). Frankreich: Quellensteuer 0-12% in der Schweiz (variiert nach Kanton) + Verrechnung in Frankreich. Italien: Besteuerung nur in Italien (Grenzgängerregelung bis 20km). Österreich: Besteuerung nur in Österreich. Sie müssen in beiden Ländern eine Steuererklärung einreichen. Die Schweizer Quellensteuer wird meist angerechnet.

Noch Fragen zu Ihren Steuern?

Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuerrechner oder vereinbaren Sie eine persönliche Beratung mit unseren Steuerexperten.

Ihre Frage nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unsere Steuerberatung für individuelle Antworten.

Persönliche Beratung anfragen